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Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl Interkulturelle Germanistik – Prof. Dr. Gesine Lenore Schiewer

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Kombinationsfachprüfung Interkulturelle Germanistik

Die Prüfungen im Kombinationsfach Interkulturelle Germanistik (Deutsch als Fremdsprache) sind studienbegleitend abzulegen. Auf schriftlichen Antrag, der bei einem der Prüfer zu stellen ist, können Aufgabenstellung und Abgabe der Prüfungsarbeit im unmittelbaren Folgesemester erfolgen.

Zu den Lehrveranstaltungen gehören insbesondere Vorlesungen, Pro- und Hauptseminare. Bedingung für ihre Anrechnung als Prüfungsleistung sind regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sowie eine individuelle Leistung in Form eines schriftlich vorgelegten Referats (für einen Teilnahmeschein) und einer zusätzlichen Hausarbeit oder Klausur (für einen Leistungsnachweis). Bei Vorlesungen kann von der individuellen Leistung abgesehen werden.

Im Kombinationsfach Interkulturelle Germanistik (Deutsch als Fremdsprache) sind in den geforderten Veranstaltungen im Umfang von 21 Semesterwochenstunden (SWS) Prüfungsleistungen und Leistungsnachweise im Gesamtumfang von 49 Leistungspunkten zu erbringen. Über die Form der Prüfungsleistung (Klausur oder Hausarbeit) entscheidet der Dozent der Lehrveranstaltung im Einvernehmen mit dem Fachprüfungsbeauftragten und gibt diese Entscheidung spätestens in der zweiten regulären Semesterwoche bekannt. Bei Wiederholungen ist die gleiche Prüfungsform (Hausarbeit oder Klausur) zu wählen. Die Wiederholung der Prüfung kann in einer weiteren Veranstaltung des gleichen Moduls durchgeführt werden. Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Teilprüfung ist nicht zulässig.

Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltung(en). Prüfungen in Proseminaren erfolgen in Form einer Hausarbeit (15 Seiten) oder einer Klausur (90 Minuten). Die Prüfung im Hauptseminar erfolgt in Form einer Hausarbeit mit maximal 20 Seiten.

Hausarbeiten werden im Anschluss an das zugrunde liegende Pro- oder Hauptseminar verfasst. Die Auswahl des Pro- oder Hauptseminars obliegt dem Kandidaten. Das Thema wird vom Lehrenden der entsprechenden Lehrveranstaltung als Betreuer und Prüfer gestellt. Die Bearbeitungsfrist für die Proseminar-Hausarbeit beträgt drei Wochen, für die Hauptseminar-Hausarbeit vier Wochen. Die Bearbeitungsfrist beginnt spätestens in der vorlesungsfreien Zeit. Das Thema der jeweiligen Arbeit muss so beschaffen sein, dass es innerhalb dieser Fristen bearbeitet werden kann. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag des Kandidaten der Vorsitzende der Prüfungskommission nach Anhörung des Betreuers diese Fristen jeweils um höchstens eine Woche verlängern. Weist der Kandidat durch ärztliches Zeugnis nach, dass er durch Krankheit an der Bearbeitung gehindert ist, ruht die Bearbeitungsfrist. Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, so wird sie mit "nicht ausreichend" bewertet.

Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn der Kandidat zu der betreffenden Prüfung ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn des Prüfungszeitraumes ohne triftige Gründe von einer einzelnen Prüfung zurücktritt. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Prüfungskanzlei unverzüglich schriftlich anzeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Werden die Gründe anerkannt, so setzt der Fachprüfungsbeauftragte zur Fortsetzung der Prüfung einen neuen Prüfungstermin fest.

Meldet sich ein Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht so rechtzeitig ordnungsgemäß zu den Prüfungsleistungen an, dass er alle Prüfungsbestandteile zu den regulären Prüfungsterminen bis zum Ende des siebenten Semesters ablegen kann, oder legt er eine Prüfung nicht ab, zu der er sich angemeldet hat, so gelten die nicht fristgerecht abgelegten Prüfungen als abgelegt und erstmals nicht bestanden, es sei denn, der Kandidat hat die Gründe für die nicht rechtzeitige Anmeldung bzw. für das Versäumnis nachweislich nicht zu vertreten.


Verantwortlich für die Redaktion: Gabriele Ziegler

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